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   FG Köln, 04.12.1996 - 6 K 5101/96   

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https://dejure.org/1996,8538
FG Köln, 04.12.1996 - 6 K 5101/96 (https://dejure.org/1996,8538)
FG Köln, Entscheidung vom 04.12.1996 - 6 K 5101/96 (https://dejure.org/1996,8538)
FG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 1996 - 6 K 5101/96 (https://dejure.org/1996,8538)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 309
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 09.09.1997 - VII R 28/97
    Auf das in einem Parallelfall ergangene gleichlautende FG-Urteil vom 4. Dezember 1996 6 K 5101/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1997, 309) wird verwiesen.

    Das FG hat lediglich ausgeführt, daß das FA "schon im März 1994" aufgrund der Datenübermittlung durch die Zulassungsstelle (verkehrsrechtliche Einstufung, Hubraum und Gesamtgewicht) über "genügend Daten und Anhaltspunkte" verfügt habe, um eine Überprüfung vorzunehmen (vgl. auch EFG 1997, 309, 310).

  • BFH, 12.08.1997 - VII R 43/97
    Im einzelnen wird auf das in einem Parallelfall ergangene gleichlautende FG-Urteil vom 4. Dezember 1996 6 K 5101/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 309) verwiesen.

    Das FG hat lediglich ausgeführt, daß das FA "schon im Oktober 1994" aufgrund der Datenübermittlung durch die Zulassungsstelle (verkehrsrechtliche Einstufung, Hubraum und Gesamtgewicht) über "genügend Daten und Anhaltspunkte" verfügt habe, um eine Überprüfung vorzunehmen (vgl. auch EFG 1997, 309, 310).

  • BFH, 12.08.1997 - VII R 49/97

    Ermittlungspflichtverletzung seitens der Finanzbehörde im Falle einer

    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das in einem Parallelfall ergangene gleichlautende FG-Urteil vom 4. Dezember 1996 6 K 5101/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1997, 309) verwiesen.
  • FG München, 15.01.1997 - 4 K 2397/96

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Fahrzeugs ; Berechtigung des

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  • FG Bremen, 11.06.2003 - 2 K 191/01

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Trike; Kraftfahrzeugsteuer 1998

    Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem deshalb die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern zu verneinen ist, kann steuerlich nicht als Lastkraftwagen eingeordnet werden, sondern ist als Personenkraftwagen der Kraftfahrzeugsteuer zu unterwerfen (FG Köln Urteil vom 04.12.1996 6 K 5101/96, EFG 1997, 309, bestätigt durch BFH-Urteil vom 29.07.1997 VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97, BFH/NV 1998, 217; Strodthoff, KraftStG , § 8 Rz. 18).
  • FG Münster, 06.10.1997 - 13 K 6459/96

    Ausgestaltung der steuerrechtlichen Qualifizierung eines Fahrzeugs des Typs

    A. BFH-Urteil vom 10.12.1991 VII R 10/90 , BStBl II 1992, 324, 325 f.; FG München in UVR 1997, 27; a.A. FG Köln, Urteil vom 04.12.1996 6 K 5101/96 , EFG 1997, 309; Egly/Mößlang, KraftStG, 3. Aufl., S. 326; Möllinger, DVR 1980, 90; Siepmann, UVR 1990, 270, 271; Strodthoff, a.a.O. § 12 Anm. 1; Vgl. auch BFH-Urteil vom 28.01.1976 II R 98/74 , BStBl II 1976, 390 (betr. Freistellungsbescheid).
  • FG Münster, 29.04.1997 - 13 K 4217/96
    Denn eine von den Finanzbehörden gewählte technische Organisation der Verfahrensabläufe, mag sie auch sachlich begründet sein, darf im Ergebnis nicht zu Lasten der Steuerpflichtigen gehen (ebenso FG Köln, Urteil vom 04.12.1996 6 K 5101/96 , UVR 1997, 140, 141).
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